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Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Bamberg, Bayreuth
Der Leiter einer Einrichtung, Arbeitgeber oder Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Neben anderen Pflichten im Brandschutz ist er verpflichtet, geeignete Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu bestellen und auszubilden bzw. ausbilden zu lassen. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).
Wir bilden nach den Vorgaben der DGUV-Regel 205-023 ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Fällt ein Unternehmen oder ein Betrieb nicht unter die normale Brandgefährdung, ist eine entsprechend höhere Anzahl von Brandschutzhelfern zu bestellen. Hier sind beispielhaft zu nennen:
Nach einer Grundschulung zum Brandschutzhelfer sollten in einem Abstand von 3-5 Jahren eine erneute Wiederholungsschulung erfolgen. Nach einer Grundschulung bei uns übernehmen wir für Sie die Erinnerung an diese Wiederholungsschulung.
Weitere Informationen zum Ablauf der Schulung, welche Fähigkeiten vermittelt werden und welche Vorkehrungen Sie für die Ausbildung treffen sollten, erfahren Sie in unseren weiterführenden Seiten.
Wer führt die Schulungen durch?
Unsere Schulungen werden von einem erfahrenen Brandinspektor einer bayerischen Berufsfeuerwehr durchgeführt. Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung zusammen mit besuchten Lehrgängen zu den Themen Erwachsenenbildung und Unterrichtsgestaltung garantieren für eine zielorientierte, kompetente und praxisnahe Gestaltung der Schulung. Oberstes Ziel unserer Veranstaltungen ist eine Verbesserung der Sicherheit ihrer Mitarbeiterinne und Mitarbeiter, sowie ihres Unternehmens.